Es ist ein bahnbrechender Fortschritt in der Welt der erneuerbaren Energien: Ab dem 01. Januar 2023 werden in Deutschland alle neu in Betrieb genommenen Solaranlagen auf Wohngebäuden von der Mehrwertsteuer befreit! Das öffnet neue Türen für nachhaltige Investitionen und macht erneuerbare Energien noch zugänglicher. Als eines der führenden Unternehmen in der Branche will enrw Sie über diese aufregende Veränderung informieren und häufig gestellte Fragen klären.
Vereinfacht gesagt, zahlen Sie für jede neue Solaranlage, die ab 2023 in Betrieb genommen wird, 19 % weniger als im Vorjahr. Der Wegfall der Mehrwertsteuer macht Photovoltaik-Anlagen nicht nur günstiger, sondern auch zu einer der attraktivsten ökologischen Investitionen der Zeit.
Ob es sich um Einfamilienhäuser, Balkonkraftwerke oder sogar Anlagen auf Garagen handelt – die Mehrwertsteuerbefreiung gilt für alle neuen Photovoltaikanlagen, die "auf oder in der Nähe von Privatwohnungen" installiert werden und ab dem 01. Januar 2023 in Betrieb genommen werden.
Die gute Nachricht ist, dass diese Steuerbefreiung auch für den Kauf oder die Nachrüstung eines Stromspeichers gilt, vorausgesetzt, dieser ist fest installiert und hat eine Kapazität von mindestens 5 kWh. Bei gemieteten Solaranlagen ist die Situation etwas komplexer. Obwohl die Befreiung grundsätzlich für gekaufte Anlagen gilt, gibt es auch für Mietmodelle Ausnahmen, insbesondere wenn die Anlage am Ende der Mietzeit gegen eine geringe Summe erworben werden kann.
Dies ist ein Meilenstein in Deutschlands Bestreben, eine nachhaltigere und umweltfreundlichere Zukunft zu gestalten. enrw steht Ihnen bei diesem Übergang zur Seite. Für eine persönliche Beratung zu dieser neuen Regelung, können Sie sich gerne an unsere Solar-Expert:innen wenden.